Steuerabsetzung von Religionsbeiträgen 2: Beantwortung der Anfrage, Zuordnung

Das Finanzministerium hat die angeforderten Daten zwar geliefert, aber ohne Zuordnung zu den Religionsgesellschaften. Es war trotzdem möglich, viele von ihnen zu identifizieren oder zumindest Gruppen zuzuordnen.

Die Anfrage bestand aus mehreren Teilen. Neben den jährlichen Daten pro Religionsgesellschaft wurde auch gefragt, ob und wie das Finanzministerium Spenden von Pflichtbeiträgen unterscheidet, und welche Summe die Steuerabsetzungen insgesamt ergeben.

Folgende Daten wurden für die Jahre 2020 bis 2024 angefragt: Jahr, Religionsgesellschaft, Anzahl der gemeldeten Personen, Summe der gemeldeten Beiträge, Minimum, Maximum und Median der Beiträge. (Das Steuerjahr 2025 ist aktuell noch nicht vollständig verarbeitet, die Steuerzahler:innen haben noch Zeit, die Steuererklärung abzugeben.)

Der Median ist der mittlere Wert einer sortierten Zahlenreihe. Er ist für verschiedene Analysen sehr nützlich, zum Beispiel gibt es den Fall, dass der Median und das Maximum identisch sind. Da die Zahlenreihe sortiert ist, wissen wir daraus automatisch, dass mindestens die Hälfte der Beiträge diesen Wert haben. Der Mittelwert lässt sich leicht aus der Beitragssumme und der Anzahl der Zahlenden ermitteln.

Daten der Steuerabsetzungen

Die Antwort des Ministeriums ließ zu wünschen übrig. Die jährlichen Daten wurden geliefert, aber ohne Namen der Religionsgesellschaften.

Die Begründung dafür ist etwas schwach: Es ginge um personenbezogene Daten. Körperschaften öffentlichen Rechts (die Rechtsform der anerkannten Religionsgesellschaften) seien juristische Personen und hätten wie natürliche Personen einen Anspruch auf Datenschutz.

Das Problem mit dieser Argumentation ist, dass die Namen der Religionsgesellschaften (bzw. Meldestellen) bereits öffentlich sind, unter anderem in der Liste des Finanzministeriums. Und es geht gar nicht um ihre Daten, sondern um die (gruppierten, damit anonymen) Daten ihrer Mitglieder in einem staatlichen System.

Aber gut, dann erst einmal anonyme Eintragungen in der Liste. Als erstes habe ich Namen wie Rg 01 bis Rg 39 vergeben. Die Zeilen waren in den verschiedenen Jahren in einer ähnlichen bis identischen Reihenfolge, dies ließ sich durch die verschiedenen Kennzahlen leicht überprüfen.

Im Jahr 2020 gab es nur 34 Religionsgesellschaften, 35 bis 39 kamen später dazu. Eine Registrierung ist laut Finanzamt-Liste Ende 2024 ausgelaufen, ab 2025 sollte es also nur mehr maximal 38 Eintragungen geben, wenn Daten für eine zukünftige IFG-Anfrage geliefert werden.

Von anonym zu pseudonym ist schon ein Fortschritt. Damit lässt sich z. B. bereits feststellen, wie viele Religionsgesellschaften einen Rückgang der zahlenden Mitglieder haben und wie sich die Einnahmen aus den Beiträgen entwickeln.

Identifizierung der Religionsgesellschaften

Wer in Österreich die Finanzen von Religionsgesellschaften kennen möchte, kennt die katholische Statistik-Seite sowie die Amtsblätter der evangelischen Kirchen mit den Jahresabschlüssen.

Dass die römisch-katholische Kirche in Diözesen aufgeteilt meldet und die evangelischen Kirchen A.B./H.B. (Augsburger und Helvetisches Bekenntis) zusammen, steht in der Liste des Finanzministeriums. Es gibt also Zeilen in der Anfragebeantwortung, die mit den jährlichen Beträgen, die von den Kirchen selbst gemeldet werden, korrelieren. Millionenbeträge, die eindeutig sind. Außerdem dominiert unter den Religionsgesellschaften in Österreich immer noch die katholische Kirche. Die Anzahl der Personen in der Finanzministeriums-Tabelle ist in den identifizierten Zeilen ungefähr 60 bis 61 % der Mitgliederzahl, die von den Religionsgesellschaften gemeldet wird. Das ist für Pflichtbeiträge plausibel: Menschen ohne Einkommen zahlen auch keinen Beitrag, und man kann der Übermittlung auch widersprechen und auf die Steuerabsetzung verzichten. Aber deutlich über die Hälfte hat die Pflicht und kommt dieser auch nach.

Mehr als 99 % der Zahlenden und mehr als 98 % der gemeldeten Summe waren auf diese Weise eindeutig und ohne jeden Zweifel den beiden Religionsgesellschaften zugeordnet. Aber das sind nur zwei von sechszehn Religionsgesellschaften in Österreich.

Islam

Die nach Mitgliedern zweitgrößte Religionsgesellschaft in Österreich ist die Islamische Glaubensgemeinschaft IGGÖ. Sie kommuniziert keine Mitgliederzahlen, kennt sie womöglich auch nicht, dürfte aber aus mehr als 800.000 Menschen, die sich zum Islam bekennen, bestehen.

Sie kennt eine aufrechte und vollumfängliche Mitgliedschaft, die an die Bezahlung des Beitrags geknüpft ist. Der Beitrag beträgt € 120/Jahr und kann auf 60 €/Jahr reduziert werden. Gesucht war also eine Religionsgesellschaft mit einer großen Anzahl von exakt 120 € hohen Beiträgen. Eine der Religionsgesellschaften hatte in jedem Jahr einen Median von 120 €, allerdings abweichende Minima und Maxima. Dies ist mit hoher Wahrscheinlichkeit die IGGÖ. Allerdings können alle Zahlungen, die von 120 € und 60 € abweichen, nach ihren eigenen Regeln keine Pflichtbeiträge sein. Es besteht der Verdacht, dass hier Spenden (teilweise sehr hohe) als Pflichtbeiträge gemeldet werden, die keine Pflichtbeiträge sind.

Bemerkenswert ist die geringe Anzahl der Zahlenden in diesen Zeilen: Sie ist in jedem Jahr unter 900 (also kaum mehr als ein Prozent der Mitglieder) und schwankt stark (2023: 861, 2024: 515). Das deutet darauf hin, dass die Zahlungsbereitschaft für die vollumfängliche Mitgliedschaft nicht sehr groß ist. Wahrscheinlich zahlen die Mitglieder nur in jenen Jahren, in denen sie zum Beispiel Bestätigungen ihrer Zugehörigkeit brauchen. Ist das wirklich ein verpflichtender Beitrag im Sinne des Gesetzes? Oder doch nur eine Gebühr, die mit der entsprechenden Deklaration teilweise von den Steuerzahler:innen übernommen wird?

Der Zehnte

Eine Gruppe von Religionsgesellschaften mit wenigen Mitgliedern, aber auffällig hohen Beiträgen hat sich schnell herauskristallisiert. Kleine, bibeltreue christliche Gemeinschaften wie Freikirchen, Mormonen usw. weisen regelmäßig auf den biblischen Zehnten hin. Wie sie und ihre Mitglieder das genau interpretieren (Vom Bruttoeinkommen? Abzüglich Sozialversicherungsbeitrag? Vom Netto?), wissen wir nicht. Sie machen aber sehr deutlich, dass sie zumindest in ihrer öffentlichen Kommunikation keine Pflichtbeiträge nennen. Sie grenzen sich auch in diesem Punkt von den größeren Kirchen ab und erklären, dass sie von freiwilligen Spenden leben.

Auf der anderen Seite melden sie Median-Werte von 400 € und teilweise deutlich mehr. Das bedeutet: Mindestens die Hälfte der Mitglieder haben mindestens 400 € Pflichtbeitrag pro Jahr bezahlt. Das ist hoch, bei der römisch-katholischen Kirche ist der höchste Median (Feldkirch 2024) 202,51 €. In anderen Diözesen und Jahren sind aber auch Werte um 130 € üblich. Die Gruppen mit dem Zehnten langen also ganz schön zu, sie wollen verglichen mit anderen Religionsgesellschaften, ob christlich oder nicht, den zwei- bis dreifachen verpflichtenden Beitrag.

Dabei verfolgen sie unterschiedliche Strategien. Bis 2023 waren bis zu 400 € Religionsbeitrag absetzbar, dies ist 2024 auf 600 € gestiegen. Während einige auch immer höhere Beträge gemeldet haben, beschränkten sich andere auf 400 € bis 2023 und exakt 600 € fürs Jahr 2024. Sie haben sich also schon mit dem Gesetz beschäftigt, nur den Teil mit verpflichtend überlesen.

Unterscheidung von Spenden und Pflichtbeiträgen

Die Frage nach Unterlagen über die Prüfung der Art der geleisteten Beiträge (verpflichtend oder freiwillig) wurde negativ beantwortet: Das Bundesministerium für Finanzen habe keine solchen Unterlagen.

Das Ministerium schreibt auch: Gleiches gilt für Informationen darüber, welche Religionsgemeinschaften möglicherweise verpflichtende Beiträge gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 EStG deklarieren, obwohl sie vermeintlich um freiwillige Spenden werben.

Eine Prüfung findet also, trotz eindeutiger Gesetzeslage und Judikatur, im Ministerium nicht statt.

Gesamtkosten der Steuerabsetzung von Religionsbeiträgen

Einer der wichtigsten Punkte in der Anfrage war, wie viel diese Form der Subventionierung der Mitgliedschaft in Religionsgesellschaften die Allgemeinheit kostet. Dies ist beantwortet worden:

  • Für das Jahr 2020: 164.889.389,15 Euro
  • Für das Jahr 2021: 173.151.947,83 Euro
  • Für das Jahr 2022: 171.385.221,90 Euro
  • Für das Jahr 2023: 164.202.208,06 Euro
  • Für das Jahr 2024: 161.049.168,20 Euro

Aus den Daten geht hervor, dass in jedem dieser Jahre etwa ein Drittel der Bevölkerung (anfangs knapp über 3 Mio. Menschen, 2024 nur mehr 2,9 Millionen) die Steuerabsetzung in Anspruch nahm. Der immer größere Rest der Gesellschaft, mittlerweile zwei Drittel, trägt mit ihren Steuern oder niedrigeren Sozialleistungen die Kosten dafür, dass ein schrumpfendes Nicht-mehr-Drittel billiger Mitglied einer Religionsgesellschaft sein darf. Ein bestimmter Prozentsatz (jene ohne Pflichtbeiträge) nicht einmal auf eine gesetzliche Weise.

Immerhin geht der absolute Wert mit den vielen Religionsaustritten auch zurück. Die Erhöhung der Absetzbarkeit von 400 auf 600 € im Jahr 2024 ist nur wenigen Menschen mit sehr hohem Einkommen zugute gekommen – das sind die, die typischerweise in so hohen Steuerklassen sind, dass sie z. B. fast die Hälfte des Beitrags mit der Steuerabsetzung zurückbekommen. Sozial ist das nicht.

Die Rohdaten der Anfragebeantwortung und eine weiterbearbeitete Datei mit den Zuordnungen der Religionsgesellschaften sind unter diesem Beitrag für eigene Analysen zum Herunterladen verfügbar.

Alle Teile dieser Serie:

  1. Informationsfreiheit und Steuerrecht

  2. Beantwortung der Anfrage, Zuordnung der Religionsgesellschaften

  3. Dürfen die das?

Daten der Anfragebeantwortung und der AnalyseAnfragebeantwortung bei fragdenstaat.at

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