Steuerabsetzung von Religionsbeiträgen 3: Dürfen die das?
Nur wenige Religionsgesellschaften in Österreich kennen verpflichtende Beiträge. Die Mehrzahl wirbt aktiv damit, sich nur aus Spenden zu finanzieren. Manchmal geben sie den Inhalt des Gesetzes falsch wieder, oder beklagen, dass sie die Spenden nicht absetzen können, was sie dann wahrscheinlich doch tun.
Was ist überhaupt ein Pflichtbeitrag?
Der relevante Gesetzestext beginnt mit der Formulierung Verpflichtende
Beiträge
. Dort ist jedoch nicht beschrieben, wie das definiert ist,
oder welche Regeln anzuwenden sind, um zu entscheiden, ob eine konkrete Zahlung
einen verpflichtenden Beitrag darstellt oder nicht.
Es gibt jedoch einen Hinweis in der aktuellen
Fassung
der Lohnsteuerrichtlinien 2002
:
Absetzbar sind nur Zahlungen, die auf Grund der Beitragspflicht nach der jeweiligen Kirchenbeitragsordnung geleistet werden. Andere Zahlungen (zB Spenden) sind nicht begünstigt.
Das Finanzministerium erwartet also eine jeweilige
Kirchenbeitragsordnung
.
Eine solche Beitragsordnung sollte wohl mindestens enthalten, dass eine an alle
Mitglieder kommunizierte Regel existiert, die eine Beitragshöhe oder einen
Berechnungsmechanismus enthält und auch durchgesetzt wird, also im Fall der
Nichtbefolgung Konsequenzen hat. Ausnahmen, solange sie beschrieben sind und
durchgehend angewendet werden, z. B. beitragspflichtig sind nur Personen mit
eigenem Einkommen
, sind dabei in Ordnung. Die römisch-katholische Kirche
verlangt zum Beispiel keinen Kirchenbeitrag von Menschen unter 18 Jahren. (Wenn
man sich die Austritte nach
Altersgruppe
anschaut, drängt sich der Verdacht auf, dass der Beginn der
Kirchenbeitragspflicht mit 18 Jahren ein starker Auslöser des Austritts ist.)
Sicherlich spielen neben dem Verhalten, das nach innen an die Mitglieder
gerichtet ist, öffentliche Äußerungen der jeweiligen Religionsgesellschaft
eine Rolle. Bei der katholischen Kirche gibt es eine Webseite, die den
Kirchenbeitrag erklärt und darauf hinweist, dass es sich um einen
verpflichtenden Beitrag handelt. Wenn die Alevitische Glaubensgemeinschaft
beschreibt, dass sie ausschließlich durch die Großzügigkeit von
Mitgliedern
finanziert wird, könnte sie
danach schwer argumentieren, dass es eigentlich eine interne Beitragsordnung mit
verpflichtenden Beiträgen gäbe.
Beispielhaft erscheint, wenn der Vorsitzende der Orthodoxen Bischofskonferenz
einmal 2020
und einmal 2025
darauf hinweist, dass die orthodoxen Kirchen wissen, dass ihre Beiträge
freiwillig sind und deswegen nicht abgesetzt werden können. Da es bei uns
keine verpflichtenden, sondern nur freiwillige Kirchenbeiträge gibt, sind sie im
Unterschied zu jenen der katholischen und der evangelischen Kirche nicht
steuerlich absetzbar. Das ist für uns nicht zufriedenstellend.
Österreich dürfte mit der Regelung, dass nur Pflichtbeiträge absetzbar sind, weltweit die Ausnahme sein. Dieses System und die Nichtabsetzbarkeit von Spenden stört auch das Gerechtigkeitsempfinden. Aber die staatliche Verwaltung darf nicht eigenmächtig gegen als ungerecht empfundene Gesetze handeln. Solange das Gesetz und die Rechtsprechung so sind, wie sie sind, können Spenden offiziell nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Religionsgesellschaften über ihre Finanzierung
Hier folgen einige Zitate von den Homepages anerkannter Religionsgesellschaften in Österreich, die ihre Finanzierungsweise selbst beschreiben.
Alevitische Glaubensgesellschaft
Wie vorhin zitiert: Spenden (Archiv-Link)
Die Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI) wird ausschließlich durch die Großzügigkeit von Mitgliedern und am Alevitentum interessierten Menschen finanziert. Wenn Sie daran interessiert sind, die Arbeit der Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich finanziell zu unterstützen oder eine Spende zu tätigen, können Sie auf verschiedene Weisen vorgehen
Darunter die einzelnen Spendemöglichkeiten, kein Hinweis auf verpflichtende Beiträge. Die Alevitische Glaubensgemeinschaft ist mit der Nummer KR-14542 als Religionsgesellschaft mit verpflichtendem Beitrag beim Finanzministerium registriert.
Buddhistische Religionsgesellschaft
Registriert für die Absetzung verpflichtender Religionsbeiträge mit der Nummer KR-11941.
Spenden hat im Buddhismus eine besondere Bedeutung.
Das Geben als Übung wird im Buddhismus “Dana” genannt. Als eine Übung des Loslassens und auch des Ausgleichens ist dies ein ganz wichtiger Aspekt in der buddhistischen Praxis.
Die Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft wird ausschließlich durch die Großzügigkeit von Mitgliedern und am Buddhismus interessierten Menschen finanziert.
Das ist deutlich. Wie wäre es mit einer falschen Information über die gesetzliche Situation?
Wenn Sie in der ÖBR Mitglied sind, sind Ihre Spenden steuerlich absetzbar. Wenn Sie das wünschen, wird ihre Spende beim Finanzamt gemeldet und dadurch bei Ihrer Steuererklärung berücksichtigt.
Ja, das ist die Verbindung des Wortes Spenden
mit der steuerlichen
Absetzbarkeit und mit der Erklärung, dass das Spenden (nicht etwa ein
verpflichtender Beitrag) einen religiösen Inhalt hat.
Freikirchen Österreichs
Diese christlichen Kleingemeinschaften haben 2013 als Zusammenschluss von fünf
Bünden
die staatliche Anerkennung erlangt. Einzeln hätten sie dafür zu wenige
Mitglieder gehabt. Diese Form der Sammel-Anerkennung verschiedener
Religionsgemeinschaften in einem künstlichen Gebilde traf damals auf Kritik aus
der säkularen Szene, z. B. von Eytan
Reif (Initiative Religion ist
Privatsache) und Gerhard
Engelmayer (damals
Freidenkerbund).
Eine der verbindenden Elemente der Freikirchen ist, dass sie nach außen ausschließlich die Spendenfinanzierung kommunizieren. Alle fünf Bünde äußern sich als Einheit oder bei Mitgliederkirchen in ähnlicher Weise.
Gleichzeitig sind sie unter separaten Nummern in der Liste des Finanzministeriums erfasst.
Bund der Baptistengemeinden
projekt:gemeinde (Archiv-Link)
Wir finanzieren uns als Freikirche ausschließlich aus freiwilligen Spenden (Kollekten, Daueraufträgen, Einzelspenden) von Gemeindemitgliedern und Freunden, sowie Unterstützung aus In- und Ausland
Wir erheben keine Kirchensteuer und haben keinen fixen Mitgliedsbeitrag, wir erhalten keine staatlichen Subventionen und wir bezahlen unsere Pastor*innen selbst.
Spenden und Beiträge auf das Gemeindekonto sind für ordentliche und außerordentliche Mitglieder bis zu einer Gesamtsumme von 600 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar.
Auch hier: Falsche Angaben über die gesetzliche Basis.
Freie Christengemeinde - Pfingstgemeinde
Life Church Wien (Archiv-Link)
LIFE Church finanziert sich zu 100% aus freiwilligen Spenden. DANKE für dein Mittragen!
Bund evangelikaler Gemeinden
(In den FAQs unter Worin unterscheiden sich Freikirchen …
)
Es gibt keine Kirchensteuer, sondern freiwillige Spenden.
Elaia Christengemeinden
Wir sind uabhängig (sic!) von staatlicher Unterstützung und jeglicher Art von fixem Kirchenbeitrag. All unsere Ausgaben werden durch freiwillige Spenden finanziert.
Mennoniten
Wir finanzieren uns selbst aus den regelmäßigen Beiträgen der Gemeindemitglieder sowie durch freiwillige Spenden von Besucher*innen. Der finanzielle Beitrag für die Ausgaben der Kirche ist in der Ordnung der Freikirche festgelegt, aber jede und jeder gibt wie sie und er es sich im Herzen vorgenommen hat, nicht mit Unwillen oder aus Zwang.
Neuapostolische Kirche
Die Neuapostolische Kirche finanziert sich ausschließlich durch die Spendenbeiträge ihrer Mitglieder.
Fazit
Verpflichtende Beiträge kennen in Österreich nur einige Religionsgesellschaften.
Alle bis auf die Zeugen Jehovas
sind für die Absetzung der
verpflichtenden Beiträge registriert. Die Anzahl der registrierten Meldestellen
ist identisch mit der Anzahl jener Stellen, die tatsächlich Beiträge für die
Steuerabsetzung gemeldet haben. Auch wenn in den fehlenden Daten des
Finanzministeriums die Zuordnung fehlt, wissen wir, dass diese Gruppen in den
Daten enthalten sind. Es gibt also keinen Zweifel: Die Registrierung
ist keine formale Angelegenheit, sie wird genutzt, um – nach eigenen Aussagen
– freiwillige Spenden als Pflichtbeiträge zu melden.
Besonders krass ist das Missverhältnis zwischen Äußern und Tun bei den orthodoxen Kirchen, deren Vorsitzender öffentlich darauf hinweist, dass sie die Spenden nicht absetzen können – und es dann doch tun.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat deswegen am 30. 7. 2026 eine Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht.
Als zweite Schiene wurde eine ähnliche Sachverhaltsdarstellung an den Rechnungshof geschickt. Der kann zwar nicht strafrechtlich ermitteln, aber die rechtswidrige Verschwendung von Steuermitteln kritisieren.
Alle Teile dieser Serie:
Daten der Anfragebeantwortung und der Analyse – Anfragebeantwortung bei fragdenstaat.at