Steuerabsetzung von Religionsbeiträgen 4: Was kostet das?

Der überwiegende Teil der an Religionsgesellschaften in Österreich gezahlten Beiträge ist tatsächlich ein Pflichtbeitrag. Es lässt sich ungefähr berechnen, welcher Anteil der von der Steuer abgesetzten Spenden einen zweifelhaften Status hat, und wie groß der Schaden dadurch ist.

Ergebnis der Steuerabsetzung von Religionsbeiträgen

Um die tatsächlichen Auswirkungen der Steuerabsetzung von Beträgen zu ermitteln, muss jede Steuererklärung einzeln betrachtet werden. Das Ergebnis mit Absetzung ist bekannt, es wurde ja bereits einmal berechnet. Im Szenario ohne Steuerabsetzung wird der zugrundeliegende Betrag, also das Einkommen abzüglich der anderen absetzbaren Posten, in die korrekte Steuerklasse eingeordnet (sie könnte sich ja in seltenen Fällen ändern) und damit neu berechnet. Das hört sich aufwändig an, aber das Finanzministerium macht so etwas wohl öfter und hat die Ergebnisse geliefert.

Früher konnte diese Information durch parlamentarischen Anfragen gewonnen werden. Der Nachteil einer solchen ist, dass sie von einer Parlamentspartei eingebracht werden muss. Das geht nicht sehr häufig. Heutzutage haben wir aber das Informationsfreiheitsgesetz, und das Finanzministerium kann direkt gefragt werden.

Hier sind die Ergebnisse aus der Anfragebeantwortung:

  • Für das Jahr 2020: 164.889.389,15 Euro
  • Für das Jahr 2021: 173.151.947,83 Euro
  • Für das Jahr 2022: 171.385.221,90 Euro
  • Für das Jahr 2023: 164.202.208,06 Euro
  • Für das Jahr 2024: 161.049.168,20 Euro

Es fällt gleich auf, dass der Betrag bis 2021 gestiegen ist, danach aber kontinuierlich sinkt. Einkommensabhängige Religionsbeiträge hängen von der Konjunktur und von der Inflation ab. Da die Kirchen in Österreich aber keinen staatlichen Zugang zu den Einkommensdaten ihrer Mitglieder haben, können sie die Beiträge nur schätzen und jährlich erhöhen. Man kann natürlich nachweisen, dass man ein niedrigeres oder höheres Einkommen hat und so den Beitrag anpassen – es wird niemanden überraschen, dass die Korrektur in die eine Richtung wesentlich häufiger ist als in die andere.

Im Jahr 2024 wurde die Obergrenze der Absetzbarkeit der Religionsbeiträge von 400 auf 600 € erhöht. Da aber weitaus die meisten Kirchenbeitragszahler:innen bei den evangelischen und den katholischen Kirchen sind und die meisten Beiträge nicht einmal 200 € erreichen, war die Änderung nur für eine kleine Gruppe von sehr gut verdienenden Menschen relevant – und für die noch kleinere Gruppe der Anhänger:innen von christlichen Hochkontroll-Gemeinschaften mit dem biblischen Zehnten. (Die Bibel enthält nur Naturalabgaben, nie 10 Prozent des Einkommens.)

Betrachten wir die evangelischen und die römisch-katholische Kirche zusammen. Sie konnten in Teil 2 dieser Serie eindeutig identifiziert werden, und ihre Statistiken sind öffentlich zugänglich.

Sie haben eine ähnliche Beitragshöhe und zu ihnen gehören noch knapp über die Hälfte der Bevölkerung Österreichs. Und sie verlieren pro Jahr fast zwei Prozent ihrer Mitglieder (fast ein Prozent der Gesamtbevölkerung). Zwischen Ende 2023 und 2024 (neuere Daten hat die römisch-katholische Kirche noch nicht ausgegeben) haben sie fast 89.000 Mitglieder verloren, das entspricht einem Verlust von 1,82 % in einem Jahr. Von 2021 auf 2022 waren es über 101.000 Menschen mit einer Verlustrate von 1,99 %.

Der Rückgang der gemeldeten Beiträge schwankt stärker. Von 2020 auf 2021 sind die Beiträge trotz Mitgliederrückgangs sogar gestiegen, hauptsächlich getrieben von Beitragserhöhungen der römisch-katholischen Kirche. Seither gehen die Einnahmen zurück. Von 2023 auf 2024 um 3,15 Mio. €, 1,92 %.

Diese Religionsgesellschaften haben echte Pflichtbeiträge. Mehr als 60 % ihrer ausgewiesenen Mitglieder haben Beiträge gemeldet. Die zweitgrößte Religionsgesellschaft, der Islam, hat nur eine Art Gebühren-Modell als Pflichtbeitrag getarnt, und nur ein sehr kleiner Teil der Mitglieder zahlt. Die nächstgrößere Gruppe, die orthodoxen Kirchen verlangen nach eigenen Angaben keinen Pflichtbeitrag. So überrascht es nicht, dass 99,4 bis 99,5 % derjenigen, für die ans Finanzamt ein Religionsbeitrag gemeldet wurde, römisch-katholisch oder evangelisch sind.

Dem entsprechen allerdings nur 98,2 bis 98,6 % der gemeldeten Beiträge. Wir wissen auch schon, warum: Die Zehnter-christlichen Gruppen melden wesentlich höhere Beiträge (Spenden). Sie nehmen von einigen tausend Leuten pro Kopf deutlich mehr ein, Median und Mittelwert der Beträge sind deutlich höher als in den größeren Kirchen mit Pflichtbeitrag.

Die Aufgabe ist jetzt, die steuerliche Auswirkung auf die Beiträge umzurechnen. Hierfür kämen die Bevölkerungsanteile oder die Beitragsanteile in Frage. Da die Beitragsanteile besser die tatsächlich gezahlte Höhe abdecken, sind sie eine bessere Wahl. Das heißt, dass die steuerliche Auswirkung (z. B. die 161 Millionen aus 2024) mit dem Beitragsanteil der entsprechenden Gruppe (z. B. 0,92 % Christlich mit Zehntem) multipliziert wird. Und das ergibt für die Gruppen Christlich mit Zehntem und nicht identifiziert, also jene, die ziemlich sicher keinen Pflichtbeitrag kennen, 2 bis 2,5 Millionen Euro steuerliche Auswirkung der abgesetzten Beiträge. Genauer kann es nur das Finanzamt berechnen.

In den fünf Steuerjahren 2020 bis 2024 sind das insgesamt 11,4 Mio. €, die auf mindestens zweifelhafte Weise von den Einkommenssteuern der Mitglieder abgesetzt wurden. Verglichen mit der Summe (161 bis 173 Millionen Euro pro Jahr) mag das als Peanuts erscheinen, aber angesichts des minimalen Prüfaufwandes, der hier bereits ehrenamtlich fürs Finanzministerium begonnen wurde, wären über zwei Millionen Euro pro Jahr ein schöner Ertrag.

Die Konfessionsfreien haben natürlich seit Jahrzehnten nicht diesen irregulären Teil im Blick, sondern den Gesamtbetrag. Die steuerliche Absetzung von Pflichtbeiträgen in Religionsgesellschaften ist eine staatliche Subventionierung der Mitgliedschaft in einer Art von Organisation, die nur den Anhänger:innen bestimmter Religionen offensteht. Religionsgesellschaften, die die Anerkennung nicht haben und andere nichtreligiöse weltanschauliche Gruppen haben die Möglichkeit schlicht nicht. (Spenden an gemeinnützige Organisationen können natürlich alle Menschen absetzen, um diese geht es hier aber nicht.)

Die Hoffnung ist, dass der Nachweis von Manipulationen bei der Meldung der Religionsbeiträge eine öffentliche Diskussion anstößt, in der die Gesellschaft tatsächlich einmal pro und contra der staatlichen Subventionierung der Religionsmitgliedschaft und die diskriminierenden Aspekte der aktuellen Regelung kennenlernen kann.

Mit 160 bis 170 Millionen Euro, auch wenn der Betrag mit den vielen Religionsaustritten stetig kleiner wird, kann die Republik in einer angespannten Budgetlage wahrlich sinnvollere Dinge anfangen als den Anhänger:innen einzelner Minderheiten-Religionsgesellschaften (das sind alle) die Mitgliedschaft etwas günstiger zu machen. Insbesondere in der heutigen Form, von der nur Gutverdienende wirklich profitieren. Das ist weder sozial noch demokratisch.

Alle Teile dieser Serie:

  1. Informationsfreiheit und Steuerrecht

  2. Beantwortung der Anfrage, Zuordnung der Religionsgesellschaften

  3. Dürfen die das?

  4. Was kostet das?

Daten der Anfragebeantwortung und der AnalyseAnfragebeantwortung bei fragdenstaat.at

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